Geprüfte/r Tourismusfachwirt/in IHK
Tourismusfachwirte IHK verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um folgende Aufgaben ausüben zu können:
1. Selbständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte
2. Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte
3. Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente
4. Mitwirken in der Aus- und Weiterbildung (Quelle: IHK).
Eine erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung zum Tourismusfachwirt wird als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
Bei Interesse erfahren Sie mehr auf unserer Internetseite zusak.de
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